Antragsfragen und Berufsunfähigkeitsschutz

Oftmals denken Verbraucher, dass nur die Gesundheitsfragen relevant wären. Das ist ein Trugschluss.

Beim Ausfüllen der Antragsfragen sollte man immer alle Fragen ernst nehmen und genau beantworten. Denn im Leistungsfall kann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Vorwurf der arglistigen Täuschung durch Falschangaben für den Versicherten Existenzbedrohlich werden.

Auch Fragen zur beruflichen Tätigkeit und zum Einkommen sind hier relevant. Selbst die getätigten Angaben zu abgelehnten oder mit Erschwernissen angenommenen Anträge (dazu gehören auch Vorgänge bei dem ein Versicherer den Antrag mit Erschwernis angenommen hätte, der Vertrag aus welchem Grund auch immer aber nicht zustande kam). Selbst die Frage nach bereits bestehendem Versicherungsschutz ist bei der Beantragung von größter Bedeutung.

Erlagt ein Versicherer im Leistungsfall Kenntnis darüber, dass Antragsfragen falsch beantwortet oder bestimmte Sachlagen verschwiegen wurden, prüft dieser wie er reagieren kann. Im schlimmsten Fall könnte dieser vom Vertrag zurücktreten oder Anfechten.

Die Anfechtung erfolgt nach § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Rücktritt kann nach den §§ 19, 21 VVG ausgeübt werden.

In solchen Fällen kann es zu langen Verzögerungen oder zum Leistungsversagen kommen. Daher sollten man grundsätzlich alle Antragsfragen so genau wie möglich beantworten.