Der Kreis der versicherungspflichtigen Fahrzeuge soll erweitert werden

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Änderungen beim Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Recht angekündigt. Dadurch wird der Kreis der versicherungspflichtigen Fahrzeuge erweitert.

Hierbei handelt es sich um einen veröffentlichten Referentenentwurf, für ein Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie, über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht.

Laut BMJ soll sich an den bestehenden Versicherungspflichten möglichst wenig ändern. Allerdings werde der Gebrauch einzelner Arten von Fahrzeugen im Straßenverkehr und der Gebrauch von Fahrzeugen im Motorsport erstmals versicherungspflichtig.

Der Referentenentwurf sieht eine erstmalige Versicherungspflicht für den Gebrauch folgender Fahrzeuge vor:
Der Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h auf öffentlichen Straßen wird versicherungspflichtig. Hierzu gehören z. B. Stapler, Bagger und Kehrmaschine. Laut BMJ-Schreiben bleiben diese weiterhin nicht versicherungspflichtig, wenn sie ausschließlich auf Privat- und Betriebsgeländen gebraucht werden oder Schäden durch ihren Gebrauch auch im Straßenverkehr bereits von einer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Auch Fahrzeuge die bei Motorsportveranstaltungen abseits des Straßenverkehrs gefahren werden, sollen ebenfalls der Versicherungspflicht unterworfen werden. Im BMJ- Entwurf geht es dabei um die Schaffung einer alternativen Pflichtversicherung für den Motorsport. Die Mindestversicherungssumme liegt in Deutschland für Personenschäden aktuell bei 7,5 Mio. Euro je Schadensfall. Dies soll auch für die neue Versicherungspflicht bei Motorsportveranstaltungen gelten.